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   BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73   

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https://dejure.org/1973,7928
BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73 (https://dejure.org/1973,7928)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1973 - 1 StR 152/73 (https://dejure.org/1973,7928)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1973 - 1 StR 152/73 (https://dejure.org/1973,7928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unrechtsausschließungsgrund der Notwehr - Vorliegen eines "Verteidigungswillens" im Rahmen der Notwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73
    Der Unrechtsausschließungsgrund der Notwehr (§ 53 StGB) steht einem Täter nur zur Seite, wenn er mit Verteidigungswillen gehandelt hat (vgl. u.a. BGHSt 5, 245; RGSt 54, 196, 199).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73
    Dieser Wille wird zwar grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198; BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - 1 StR 172/71).
  • RG, 19.12.1919 - IV 708/19

    Kann Notwehr oder vermeintliche Notwehr vorliegen, wenn der Täter nicht nur zu

    Auszug aus BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73
    Der Unrechtsausschließungsgrund der Notwehr (§ 53 StGB) steht einem Täter nur zur Seite, wenn er mit Verteidigungswillen gehandelt hat (vgl. u.a. BGHSt 5, 245; RGSt 54, 196, 199).
  • BGH, 01.03.1960 - 5 StR 646/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73
    Dieser Wille wird zwar grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198; BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - 1 StR 172/71).
  • BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71

    Erforderlichkeit eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs - Prüfung der

    Auszug aus BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73
    Dieser Wille wird zwar grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198; BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - 1 StR 172/71).
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